Allgemeinmedizinische Grundversorung
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Eltern-Kind-Pass Untersuchung
Der Eltern-Kind-Pass (früher Mutter-Kind-Pass) ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge für werdende Mütter und Kinder in Österreich.
Im PVZ-Schwechat führen wir die für den Eltern-Kind-Pass erforderliche interne Untersuchung für Schwangere in der 17.-20. Schwangerschaftswoche sowie den oralen Glukose-Toleranztests (oGTT) durch, der in der 25.-28. Schwangerschaftswoche vorgesehen ist.
➥ Wichtige Informationen
➥ Häufige Fragen
Ab wann Eltern-Kind-Pass?
Der Eltern-Kind-Pass wird durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt nach Feststellung der Schwangerschaft ausgestellt.
Warum ist der Eltern-Kind-Pass so wichtig?
Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr. Die regelmäßigen ELKI-Pass-Untersuchungen helfen, die Gesundheit von Mutter und Kind bestmöglich zu schützen – und sind zum Teil Voraussetzung für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.
Nähere Informationen zum Eltern-Kind-Pass
Diese finden Sie auf der Website Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs
Im PVZ-Schwechat führen wir die für den Eltern-Kind-Pass erforderliche interne Untersuchung für Schwangere in der 17.-20. Schwangerschaftswoche sowie den oralen Glukose-Toleranztests (oGTT) durch, der in der 25.-28. Schwangerschaftswoche vorgesehen ist.
➥ Wichtige Informationen
ELKI-Untersuchung im PVZ Schwechat
Wir führen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes die interne Untersuchung für Schwangere zwischen der 17. und 20. Schwangerschaftswoche durch. Diese Untersuchung ist verpflichtender Bestandteil der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen und dient der frühzeitigen Erkennung möglicher Risikofaktoren.
Darüber hinaus bieten wir auch die Durchführung des oralen Glukose-Toleranztests (oGTT) an, der in der 25.-28. Schwangerschaftswoche vorgesehen ist. Dieser Test dient dazu, einen Verdacht auf Schwangerschaftsdiabetes abzuklären.
Bitte beachten Sie: Im PVZ-Schwechat kann ausschließlich diese internistische Untersuchung sowie der oGTT durchgeführt werden. Andere ELKI-Untersuchungen (wie gynäkologische oder kinderärztliche Checks) sind bei uns nicht möglich.
Wir führen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes die interne Untersuchung für Schwangere zwischen der 17. und 20. Schwangerschaftswoche durch. Diese Untersuchung ist verpflichtender Bestandteil der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen und dient der frühzeitigen Erkennung möglicher Risikofaktoren.
Darüber hinaus bieten wir auch die Durchführung des oralen Glukose-Toleranztests (oGTT) an, der in der 25.-28. Schwangerschaftswoche vorgesehen ist. Dieser Test dient dazu, einen Verdacht auf Schwangerschaftsdiabetes abzuklären.
Bitte beachten Sie: Im PVZ-Schwechat kann ausschließlich diese internistische Untersuchung sowie der oGTT durchgeführt werden. Andere ELKI-Untersuchungen (wie gynäkologische oder kinderärztliche Checks) sind bei uns nicht möglich.
➥ Häufige Fragen
Ab wann Eltern-Kind-Pass?
Der Eltern-Kind-Pass wird durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt nach Feststellung der Schwangerschaft ausgestellt.
Warum ist der Eltern-Kind-Pass so wichtig?
Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr. Die regelmäßigen ELKI-Pass-Untersuchungen helfen, die Gesundheit von Mutter und Kind bestmöglich zu schützen – und sind zum Teil Voraussetzung für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.
Nähere Informationen zum Eltern-Kind-Pass
Diese finden Sie auf der Website Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs
Privatleistungen
Folgende Leistungen gehen über die kassenärztliche Versorgung hinaus. Für diese Leistungen kommen die Krankenkassen nicht auf.

Atteste und Bestätigungen
Im PVZ-Schwechat erhalten Sie Atteste und Bestätigungen für Beruf, Schule oder Vereine. Sofern Sie für die Zulassung zu einer Ausbildung, die Ausübung Ihres Berufes oder andere Aktivitäten eine ärztliche Bestätigung über Ihren Gesundheitszustand benötigen, können wir diese nach einer Untersuchung ausstellen.
➥ Wir stellen folgende Dokumente aus
➥ Wir stellen folgende Dokumente aus
Wir stellen bei Bedarf nach einer ärztlichen Untersuchung folgende Dokumente aus:
➥ Ärztliche Bestätigungen für Arbeitgeber oder Behörden
➥ Atteste für schulische oder berufliche Zwecke
➥ Pflegefreistellungen mit Arztbestätigungen zur Betreuung von Angehörigen
➥ Gesundheitsbescheinigungen für Sport, Kindergarten oder Reisen
➥ Ärztliche Bestätigungen für Arbeitgeber oder Behörden
➥ Atteste für schulische oder berufliche Zwecke
➥ Pflegefreistellungen mit Arztbestätigungen zur Betreuung von Angehörigen
➥ Gesundheitsbescheinigungen für Sport, Kindergarten oder Reisen







